Beitragsordnung der DAV-Sektion Frankfurt (Oder)
|
Die Beiträge werden jährlich im Januar für das laufende Jahr im Einzugsverfahren eingezogen. Eine Einzugsermächtigung ist Grundvoraussetzung. Für die Einstufung ist das Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. |
| | |
Jahresbeiträge (incl. weltweite Versicherung) | Euro |
A-Mitglied |
ab vollendetem 25. Lebensjahr, Vollbeitrag |
54 |
B-Mitglied |
Ehepartner/Lebenspartner, ermäßigter Beitrag |
37 |
B-Mitglied |
Senioren ab vollendetem 70. Lebensjahr und Schwerbehinderte, ermäßigter Beitrag (auf Antrag) |
37 |
C-Mitglied |
Angehörige anderer Sektionen |
10 |
Junioren |
ab vollendetem 18. bis vollendetem 25. Lebensjahr |
37 |
Junioren |
ab vollendetem 18. bis vollendetem 25. Lebensjahr, Schüler/Studenten (auf Antrag) |
29 |
Junioren |
ab vollendetem 18. bis vollendetem 25. Lebensjahr, Schwerbehinderte (auf Antrag) |
19 |
Kinder/Jugend |
bis vollendetem 18. Lebensjahr, bei Einzelmitgliedschaft |
20 |
Kinder/Jugend |
bis vollendetem 18. Lebensjahr, bei Einzelmitgliedschaft & Schwerbehinderung |
10 |
Kinder/Jugend |
bis 18 Jahre, im Familienbund* bzw. von Alleinerziehenden (auf Antrag) * nur in Mitgliedschaft von Vater und Mutter |
0 |
Bei langjähriger Mitgliedschaft gelten folgende reduzierte Beiträge: |
ab 10 Jahren: A-Mitglieder - 49 €, B-Mitglieder - 34 € ab 20 Jahren: A-Mitglieder - 44 €, B-Mitglieder - 30 € |
Aufnahmegebühren |
A-, B-Mitglieder und Junioren |
15 |
|
Jugendliche und Kinder |
5 |
Unkostenbeitrag |
für verlorengegangenen DAV-Ausweis |
10 |
Für Neuaufnahmen nach dem 01. September wird für die unterjährige Mitgliedschaft nur die Hälfte des Jahresbeitrages, aufgerundet auf volle Eurobeträge, erhoben.
In allen unterjährigen Kategorien ist der volle Versicherungsbeitrag enthalten. Die Aufnahmegebühr bleibt dabei unberührt. Bei der unterjährigen Mitgliedschaft ist eine Kündigung frühstens zum Ende des Folgejahres möglich. Die Kündigung muss spätestens zum 30.09. des Kündigungsjahres eingehen. |
|
© www.alpenverein-ffo.de |