Eine Aufnahme in unsere Sektion ist ab sofort nur per Internet möglich:
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Bei der unterjährigen Mitgliedschaft ist eine Kündigung frühestens zum Ende des Folgejahres möglich. Die Kündigung muss spätestens zum 30.09. des Kündigungsjahres eingehen.
Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet:
| Peter Krönert | |
| E-Mail: | mitgliederverwaltung[at]alpenverein-ffo.de |
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